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   VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05   

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VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05 (https://dejure.org/2010,25509)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.03.2010 - 1 K 91/05 (https://dejure.org/2010,25509)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. März 2010 - 1 K 91/05 (https://dejure.org/2010,25509)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).

    Nach ganz überwiegender Ansicht, die sich die Kammer zu eigen macht, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 so zu verstehen, dass damit über die bloße Definition der Wesensmerkmale öffentlicher Straßen hinaus die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen weiterhin diesen Status behalten sollten (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000 543; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004, a. a. O.;Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, a. a. O.).

    Diese Freigabe ging über die bloße Duldung der wegemäßigen Benutzung der Straße durch Dritte hinaus(vgl. OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004, a.a.O m.w.N.).

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Ungeachtet der Frage, ob dieses Rechtsinstitut, bei dem es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung handelt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, NVwZ 2009, 1158), auf die Straßen im Land Brandenburg überhaupt Anwendung finden kann (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - 9 A 3.02 -, DVBl. 2003, 541 f.), liegen seine inhaltlichen Voraussetzungen hier jedenfalls nicht vor.

    Allerdings sind für die Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum auf der Grundlage der Rechtsvermutung der unvordenklichen Verjährung wegen des damit verbundenen Eingriffes in die Rechtstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung zu verlangen, mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2009, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 33.93 -, Buchholz 428.2 § 11 Nr. 1; Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 4 m.w.N.) hat sich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten.

    Dies gilt auch für einen unselbständigen Teil eines Buchgrundstücks, wenn dieser von einem Träger öffentlicher Verwaltung ausschließlich genutzt worden ist und eine entsprechende Realteilung nicht zu gravierenden praktischen Problemen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, a.a.O.; Urteil vom 23. November 2000 - 3 C 27.00 -, BVerwGE 112, 237).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).

    Nach ganz überwiegender Ansicht, die sich die Kammer zu eigen macht, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 so zu verstehen, dass damit über die bloße Definition der Wesensmerkmale öffentlicher Straßen hinaus die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen weiterhin diesen Status behalten sollten (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000 543; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004, a. a. O.;Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Ungeachtet der Frage, ob dieses Rechtsinstitut, bei dem es sich um eine widerlegbare Rechtsvermutung handelt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, NVwZ 2009, 1158), auf die Straßen im Land Brandenburg überhaupt Anwendung finden kann (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - 9 A 3.02 -, DVBl. 2003, 541 f.), liegen seine inhaltlichen Voraussetzungen hier jedenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Dies gilt auch für einen unselbständigen Teil eines Buchgrundstücks, wenn dieser von einem Träger öffentlicher Verwaltung ausschließlich genutzt worden ist und eine entsprechende Realteilung nicht zu gravierenden praktischen Problemen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, a.a.O.; Urteil vom 23. November 2000 - 3 C 27.00 -, BVerwGE 112, 237).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 33.93

    Zuordnung von nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenen Vermögens einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 33.93 -, Buchholz 428.2 § 11 Nr. 1; Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 21.00 -, Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 4 m.w.N.) hat sich jede Zuordnung eines zuvor volkseigenen Vermögensgegenstandes vorrangig nach der damit wahrgenommenen öffentlichen Aufgabe zu richten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2007 - 1 L 169/07

    Zur Berechnung der ortsbezogenen Ausbildungszeiten nach § 4 der 2. BesÜV

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Nach ganz überwiegender Ansicht, die sich die Kammer zu eigen macht, ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 so zu verstehen, dass damit über die bloße Definition der Wesensmerkmale öffentlicher Straßen hinaus die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen weiterhin diesen Status behalten sollten (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000 543; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004, a. a. O.;Zörner, Alte Straßen in den neuen Bundesländern im Spiegel der Rechtsprechung, a. a. O.).
  • VG Potsdam, 17.02.2005 - 10 K 3018/01

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung hinsichtlich der Umzäunung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05
    Zeitlich nachfolgende Rechtsvorschriften haben eine jeweils zuvor begründete Eigenschaft als öffentliche Straße nicht beseitigt (vgl. jeweils zum dortigen insoweit vergleichbaren Landesrecht OVG Greifswald, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 L 151/00 -, LKV 2003, 144 sowie OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8/04 -, Neue Justiz 2005, 510 f.; so auch ständige Rechtsprechung der Kammer, u. a. Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 L 169/07; a. A. VG Potsdam, Urteil vom 17. Februar 2005 - 10 K 3018/01 -, zitiert nach juris).
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